Aus Pflegestufen werden Pflegegrade - zum 01.01.2017
Aus Pflegestufen werden Pflegegrade - zum 01.01.2017
Nur noch knapp zwei Monate, dann wird das Pflegestärkungsgesetz II die Einstufung der Pflegebedürftigkeit grundlegend verändern: Kernstück der Reform ist die Umwandlung der drei bisher existierenden Pflegestufen in fünf Pflegegrade. „Bisher richtete sich die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit vor allem nach den körperlichen Gebrechen“, erklärt Alexander Winkler, Pflegeexperte der DKV Deutsche Krankenversicherung. „Demenzkranke kamen dabei zu kurz.“ Hauptanliegen des Pflegestärkungsgesetzes II ist daher, Menschen mit geistigen und psychischen Einschränkungen besser zu berücksichtigen. Statt wie bislang den täglichen Hilfebedarf in Minuten zu Grunde zu legen – beispielsweise Pflegestufe I für 46 Minuten notwendige Pflege –, ist bei der Einstufung künftig die Frage entscheidend: Wie selbstständig kann der Betroffene ohne Unterstützung von anderen leben? Um dies zu bestimmen, kommen sechs wichtige Lebensbereiche unter die Lupe, darunter nicht nur Mobilität und Selbstversorgung, sondern etwa auch die Fähigkeit, mit anderen Menschen in Kontakt zu treten. Je größer die Einschränkungen in jedem Bereich, desto mehr Punkte vergibt der Gutachter. Aus der Gesamtpunktzahl ergibt sich dann der Pflegegrad. Der Gesetzgeber erwartet, dass zukünftig 500.000 Menschen zusätzlich Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommen. „Das neue System gilt aber auch für alle, die bereits eine Pflegestufe haben“, so Alexander Winkler. „Ein neuer Antrag oder eine erneute Begutachtung ist nicht erforderlich. Die Übertragung läuft nach einer vom Gesetzgeber festgelegten Systematik automatisch.“ Die Pflegekasse informiert den Pflegebedürftigen schriftlich darüber, welcher Pflegegrad für ihn gilt.